Schuldensanierungen


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?

Für eine Schuldensanierung braucht es folgende Voraussetzungen :

  • Ein  regelmässiges gesichertes Einkommen
    ( Lohnanteil und oder unpfändbare Renteneinkommen ), das über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt, monatliche Rückstellungen von ca. 1/12 der laufenden Steuern sowie eine angemessene Quote zur Tilgung der Schulden zulässt.
  • Motivation sich über Monate oder Jahre finanziell sehr einzuschränken und keine neuen Schulden zu machen.


Einverständnis aller  Gläubiger

Die verschiedenen Möglichkeiten, Schulden zu sanieren sind :

  • Tilgung der Gesamtschuld durch Ratenzahlungen
  • Mit den Gläubigern werden monatliche Raten zur Tilgung der Schuld vereinbart. Die Raten sind
    proportional zur Höhe der eigentlichen Schuld festzulegen und sollten 50.- nicht unterschreiten.
    Dieses Verfahren ist dann sinnvoll, wenn die monatliche Rate resp. die monatliche Quote, die zur Verfügung steht, so hoch ist, dass die gesamten Schulden in absehbarer Zeit zurückbezahlt werden können.
  • Die Tilgung der Schulden sollte innert 3 bis 4 Jahren realisiert werden können.


Der aussergerichtliche Nachlassvertrag ( Teilerlass )

Den Gläubigern wird ein bestimmter Prozentsatz der Schulden zur Ablösung der Gesamtschulden vorgeschlagen, das heisst die Gläubiger verzichten auf einen Teil der Forderung per Saldo aller Ansprüche. Das Angebot muss für alle Gläubiger im Verhältnis gleich hoch sein und jeder Gläubiger muss sich damit einverstanden erklären. Stimmt nur ein Gläubiger nicht zu, ist der aussergerichtliche Nachlassvertrag zum Scheitern verurteilt.

Der aussergerichtliche Nachlassvertrag hat nur dann Erfolg, wenn die persönliche Situation der betroffenen schwierig ist, sie aber trotzdem über genügend Einkommen verfügt, um die Dividende
( zum Beispiel Erbvorbezug oder Darlehen etc. ) zu finanzieren und zumindest bis zur Amortisation eines Darlehens keine neuen Schulden entstehen.


Die einvernehmliche private Schuldenbereinigung / Schuldensanierung ( SchKG Artikel 333 ff )

Im SchKG ist seit dem Jahre 1997 ein kleines Sanierungsverfahren vorgesehen, das zur Anwendung kommt, wenn der Schuldner oder Schuldnerin in der Lage ist, aufgrund der finanziellen und persönlichen Verhältnisse die Schulden zu sanieren.

Diese einvernehmliche private Schuldenbereinigung kann über das Gericht beantragt werden.
Die überschuldete Person muss sich einen Sachwalter suchen, der die Verhandlungen mit den Gläubigern führt und die Schuldensanierung überwacht.

Bestehen bereits Einkommenspfändungen, wird es mit dieser Sanierungsform schwierig, denn alle Gläubiger müssten freiwillig bereit sein, die Pfändungen zu sistieren..

Der Sachwalter oder die überschuldete Person muss den Richter davon überzeugen dass die Schuldenbereinigung nicht zum vornherein ausgeschlossen ist ( Artikel 334 Absatz 1 SchKG )

Während dieses Verfahrens ruhen alle Amtshandlungen des Betreibungsamt, es können keine Pfändungen und Betreibungen gestellt werden gegen die Person bis zum Abschluss der Verfahrens.

Somit hat der Sachwalter genug Zeit die Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen .

Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens sind kantonal unterschiedlich ca. Fr. 500.- bis Fr. 900.- zuzüglich die Kosten eines Sachwalters.

Kosten eines Sachwalters sind in etwa Fr. 2500.- bis ca. Fr. 4500.- je nach Aufwand.


Dieses Verfahren erachten wir als sehr sinnvoll um die Schulden zu regulieren.

 

Es gibt noch weitere Möglichkeiten für Geschäftsleute, z.B. einen gerichtlichen Nachlassvertrag oder Privatkonkurs. Dabei  wollen wir auch auf die Nachteile hinweisen, da diese Wege meistens nicht zum gewünschten Erfolg führen.

 
Was wir Ihnen anbieten können ist :

  • Übernahme der Schuldenregulierung
  • Sachwaltermandat
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Ratenzahlungen und Erlasse vereinbaren
  • Forderungen reduzieren
  • Ausgabenkontrolle
  • Einhaltung einer Berechnung
  • Sozialberatung


Die Kosten unserer Dienstleistung ist individuell und muss geklärt werden nach Einholung einer Offerte und Übersicht der Situation.

Wir sind gesprächsbereit betreffend unseren eigenen Kosten, dass diese in Raten bezahlt werden können oder in die monatliche Quote der Gläubigerraten einfliessen kann.

Eine Erstberatung ist kostenlos und diese setzen wir voraus für eine gute Zusammenarbeit.


Rufen Sie uns an für einen Termin.

Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Schulden.

 

 

 

Weber-Rechtsberatungen